Freitag, Februar 17, 2006

Ungläubiger Mandant

Mein Mandant konnte es nicht glauben!

Er wurde aus der JVA in Handschellen vorgeführt und verließ als freier Mann den Gerichtssaal.
Er war angeklagt wegen Raubes und mehreren Diebstählen, wobei er bereits eine Verurteilung wegen derselben Delikte zu Buche stehen hatte.

Im Rahmen der Hauptverhandlung, nachdem die Drogenproblematik erörtert wurde, stellte sich heraus, dass das Gericht die Auffassung teilte, dass der Mandant dringendst in Therapie müsse. Allerdings bestand das Problem, dass im vorangegangenen Urteil eine Zurückstellungsfähigkeit nicht festgestellt wurde.

Konsequenterweise hat das Gericht das vorangegangene Urteil einbezogen und dann die Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren ausgesprochen. Es gab sozusagen Bewährung auf Bewaährung. Es wurde nämlich mit § 57 JGG gearbeitet. D.h., wenn der Mandant seine Therapie innerhalb von sechs Monaten begonnen hat und sich Fortschritte abzeichnen, dann wird die Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt.

Der Mandant konnte sein Glück nicht fassen. Als ich ihn fragte, ob ich ihn irgendwo hinfahren solle, fragte er mehrfach ungläubig nach, bis die Richterin anbot, sich ihre Entscheidung nochmal zu überlegen, da wollte er plötzlich mit mir kommen.

Bleibt zu hoffen, dass sich der Mandant nunmehr tatsächlich bewährt.

Positiv hervorzuheben ist, dass sowohl Gericht als auch Staatsanwaltschaft eine große Bereitschaft des Entgegenkommens gezeigt haben.

Man kann sich nur wünschen, dass mehr Gerichte einen solch löblichen Weg einschlagen, um den Anforderungen an das Jugenstrafrecht gerecht zu werden.