Dienstag, Juli 27, 2010

Das waren gar keine Blaubeeren!

Bei der freundlichen Geste hätte ich wohl auch kotzen müssen.

Es ist schon so, dass ich dem einen oder anderen Mandanten einfach mitteilen muss, was für ein Lattenkracher er ist oder dass zumindest der Eindruck entstehen könnte.

Ich habe hier jetzt wegen einer freundlich gemeinten Geste ein Strafverfahren, das ich bisher auch noch nicht hatte. Ein Patenonkel meint es gut mit seinem Patenkind. Ist nicht zweideutig gemeint. Es war wirklich lieb gemeint und hatte keinen einschlägigen Hintergrund. Die Eltern fanden das trotzdem nicht witzig. Ich könnte mir vorstellen, dass das zukünftige Verhältnis etwas unterkühlt ist.

Das Patenkind liebt Heidel-, bzw. Blaubeeren. Die beiden unternehmen einen Spaziergang. da findet man Blaubeeren. Der Patenonkel pflückt diese und verabreicht reichliche Mengen, weil es dem Kind zu munden scheint. Das Kind beginnt undankbar auf die fütterung zu reagieren, es geht in eine einschlägige Genesungseinrichtung. Feststellung: Keine Blaubeeren.

Verdammte Axt! Besser mal ein Buch dazu lesen oder welche kaufen!

4 Comments:

At 1:44 PM, Anonymous Anonym said...

Der Patenonkel scheint aber auch ein Vollpfosten zu sein. Egal, solange es in der Familie bleibt ... :-)

 
At 11:32 AM, Anonymous Anonym said...

Hä, was ist los? Welche Geste? Was hat das mit Ihnen zu tun? Was ist eine einschlägige Genesungseinrichtung? Verworrener Beitrag, sehr mysteriös.

 
At 11:36 AM, Anonymous Anonym said...

Am schlimmsten sind da aber immer noch die Beiträge von "Die Rechtsanwäldin". Da verstehe ich regelmäßig nix. Für mich auch ein Beispiel dafür, wie ein Internetauftritt nicht gestaltet sein sollte.

 
At 8:02 PM, Anonymous Anonym said...

Naja, man scheint wohl Tollkirschen mit Blaubeeren verwechselt zu haben...?

 

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