Freitag, Juli 30, 2010

Voll vor das Brett!

Es war eindeutig mit Ansage, aber dass es mich derart hart treffen würde, hätte ich nicht gedacht.
Sie wussten nicht, dass ich es wusste.

Es ging um eine einstweilige Verfügungssache wegen Besitzstörung. Gut, ist jetzt nicht mein täglich Brot, aber ich konnte dem Mandanten genau sagen, was ihn erwarten würde, wenn wir tatsächlich Widerspruch einlegen. Er wollte das so, also habe ich es gemacht. Als die Ladung zum Termin kam, habe ich ihm gesagt: Keine Chance. Er wollte das trotzdem.

Also sind wir zum Gericht. Da ich selten Zivilsachen mache, war ich allen Beteiligten unbekannt. Mir wurde sogar ein Platz angeboten. Dann kam der Grund für die Höflichkeit: Das Gericht hatte wohl befürchtet, ich würde nichtmal einen Sitzplatz finden. Ich erhielt gute zwanzig Minuten einen rechtlichen Vortrag bezüglich sämtlicher Aspekte und sowohl die Richterin als auch der Vertreter der Gegenseite guckten mich immer wieder so mitleidig an. Es schien keiner auf die Idee gekommen zu sein, dass ich das alles gewusst habe und nur meinem Mandanten den Wunsch erfüllt habe.

Es tat weh, es war böse und ich möchte das nicht so schnell wiederholen.

4 Comments:

At 10:32 AM, Blogger HHH said...

Des Mandanten Wille ist des Rechtsanwalts Himmelreich.
Immer nur das Gericht anlächeln,
Her Kollege

 
At 10:36 AM, Blogger Handschellen said...

Welch wahre Worte! Wobei das Lächeln einem manchmal vergehen kann ;.)

 
At 11:53 AM, Anonymous Anonym said...

Tja, Gericht und Gegner gingen wohl irrig davon aus, dass Sie als RA das glauben, was sie schreiben. Passiert auch den besten Richtern immer wieder. Nächstes Mal die Sachverhaltsschilderung einleiten mit "Der Mandant lässt vortragen"... und in die rechtliche Würdigung einbauen "halten wir es nicht für ausgeschlossen, folgenden rechtlichen Standpunkt einzunehmen:". Am besten noch zum Beleg der eigenen Auffassung Urteil AG Rosenfeld, Urt. v. 13.05.1974 gegen die gefestigte BGH-Rechtsprechung anführen.

 
At 8:17 AM, Blogger Werner Siebers said...

http://www.raschlosser.com/zivilrecht/mietrecht_weg-zivilrecht/bundesgerichtshof-zur-kalten-wohnungsraeumung-war-es-anders-zu-erwarten

 

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