Freitag, September 28, 2007

Rechtliches zum Busenlecken

Oder: Die Schwierigkeit, eigenen Ansprüchen zu genügen.

Ich hatte den Vorsatz regelmäßig, soll heißen täglich, in meinem Blog interessantes aus meinem Alltag und aus der täglichen Presse zu veröffentlichen.

Ein schwieriges Unterfangen, wenn man versucht, mit einem gewissen Anspruch, gern auch juristisch, zu schreiben...

Nach meiner sechzehntägigen Abstinenz stelle ich fest, dass dies wohl sogar unmöglich sein dürfte, wenn man sich nicht mehrere Stunden am Tag mit der Aufbereitung von Neuigkeiten beschäftigen kann...

Immer wieder erlebe ich Interessantes... Dann will ich schreiben und denke so bei mir: Das ist nicht der Kracher, lass es lieber bleiben.

Dann lese ich in einem für seriöse und wissenschaftlich aufbereitete Beiträge einschlägig bekannten Tagblatt, dass die Freundin des Prinzen Harry aufgefallen ist, weil sie einer Freundin in einem Club am Busen geleckt habe und denke so bei mir: Ein echter Kracher! Aber lass es, ist doch ziemlich schlüpfrig...

Also wieder kein Treffer. Jetzt könnte ich natürlich, um meinen eigenen Anprüchen zu genügen, den Busenlecksachverhalt juristisch aufbereiten und über Sinn und Unsinn eines

Busennichtleckerschutzgesetzes

philosopieren... Aber das wäre wohl sehr weit hergeholt, oder???

Einzige Lösung am Ende: Ich stelle fest, dass mein Blog ein Onlinetagebuch ist und ich da im Prinzip all das schreiben kann, was mir gefällt oder was ich interessant finde und wer es dann lesen will, der liest es und wer nicht will, der lässt es bleiben.

In diesem Sinne: Bis demnächst!

1 Comments:

At 5:13 AM, Anonymous Anonym said...

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