Mittwoch, September 24, 2008

Normal, Oral, Sonderleistungen

10 % Oralverkehr, 30 % Sonderleistungen, 60 % normaler Geschlechtsverkehr, Steuerschätzung einmal anders... Prostitution in den Fängen der Behörden!
Anlässlich eines Gerichtstermins wegen Steuerverkürzung wurde mir wieder in Erinnerung gerufen, dass es vor einiger Zeit bei mir - und im Anschluss daran auch bei den Kollegen - für Verwunderung, bzw. Belustigung gesorgt hat, als ich in einer Schätzung des Finanzamtes bezüglich einer Prostituierten las, dass das Finanzamt von folgenden Überlegungen ausgegangen sei:
3 - 6 Kundenbesuche pro Tag, 5-Tage-Woche. Da im Regelfall in dem Gewerbe kein gewöhnlicher Urlaub genommen wird, werden insgesamt vier Wochen an Ausfallzeiten angenommen, dies führt zu der Annahme von 240 Arbeitstagen, was auch dem Durchschnitt anderer Berufsgruppen entspricht.
Die ortsüblichen Preise betragen
normaler Geschlechtsverkehr 50,- €
Oralverkehr 30,- €
Sonderleistungen (70-100 €) 80,- €
Bei einer geschätzten prozentualen Verteilung von 10 % Oralverkehr, 30 % Sonderleistungen und 60 % normaler Geschlechtsverkehr ergibt sich ein durchschnittlicher Tagesumsatz pro Kunde (gewichtet) von 57,- €.
Hochspannend ist die Frage, wie der ermittelnde Beamte diese Erkenntnisse erlangt hat und was man sich so alles unter Sonderleistungen vorstellen darf. Jedenfalls hat hier mal wieder jemand seine Arbeitszeit sinnvoll verwendet...

2 Comments:

At 10:56 AM, Blogger J. Melchior said...

"wie der ermittelnde Beamte diese Erkenntnisse erlangt hat" - na, das wird ihm sicherlich mündlich mitgeteilt worden sein. ;-)

 
At 2:11 PM, Blogger Unknown said...

Die Frage stellt sich eher, wo er die Kenntnis erlangt hat. Nicht mal der Berliner Straßenstrich ist so billig.

 

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