Donnerstag, Oktober 02, 2008

Bahn haftet, aber nicht für Selbstmörder!

Oder: Ist die Bahn bald pleite?
Ich habe gestern vernommen, dass das Kabinett einen Gesetzesentwurf beschlossen hat, der den Fahrgästen mehr Recht bei Verspätungen einräumt. Mein erster Gedanke: Gut, dass ich keine Anteile an der Bahn halte.
Bei Verspätungen von mehr als einer Stunde sollen 25% des Fahrpreises zu erstatten sein, bei größeren Verspätungen sogar 50%. Darüber hinaus soll den Fahrgästen demnächst die Möglichkeit gegeben werden, bei Verspätungen Alternativbeförderungen in Anspruch zu nehmen.
Ich bin früher viel Bahn gefahren und habe viele Verspätungen miterlebt. Als Student hätte ich mich über diese Regelung sehr gefreut, weil ich wesentlich besser mit meinem Geld ausgekommen wäre, wenn ich die erlittenen Verspätungen finanziell hätte umsetzen können.
Die Haftung soll ausgeschlossen sein für Fälle der höheren Gewalt, d.h. die Haftung bei Verspätungen durch Selbstmörder soll ausgeschlossen sein.
Laub auf den Schienen gilt nicht als Ausrede! Sollte das Gesetz in der Form verabschiedet werden, gibt es mit Sicherheit viele Streitfälle zu klären, es könnte ein neuer Markt werden.