Donnerstag, Oktober 02, 2008

Ich bin keine bildhübsche dynamische Anwältin!

Und genau damit verdiene ich mein Geld...
In der Süddeutschen Zeitung bin ich auf einen Bericht gestoßen, der mich durchaus dazu bewegen könnte, mich woanders zu bewerben:
"Bildhübsche dynamische Anwältin gesucht"

Abzocker machen sich das Gesetz gegen Diskriminierung zu nutze: Sie fahnden nach Fehlern in Stellenanzeigen - und klagen tausende Euro ein.
Der Stellenmarkt einer Tageszeitung kann eine lukrative Sache sein - nicht nur für jemanden, der einen Job sucht, sondern auch für Leute, die eigentlich gar keinen wollen. So wie für den über 50-jährigen Herren, der sich bei einem jungen Pärchen als "Tagesmutter" für ihre zweijährige Tochter bewarb.
Da der Mann nicht nur keinerlei Erfahrung in der Kinderbetreuung, sondern offenbar auch ein Alkoholproblem hatte, lehnten die Eltern den Bewerber ab. Der zog daraufhin vor Gericht, verklagte das Paar wegen Diskriminierung und bezog sich dabei auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG): Die Anzeige habe sich offensichtlich ausschließlich an Frauen gerichtet. Er habe nur deshalb eine Absage bekommen, weil er ein Mann sei.
Der Kandidat, so befand das zuständige Arbeitsgericht, sei statt auf den Job nur auf eine Entschädigung ausgewesen und verlor. Doch da vor dem Arbeitsgericht in der ersten Instanz unabhängig vom Verfahrensausgang jede Partei selbst zahlen muss, blieben die Eltern auf den Gerichtskosten sitzen.
Im Weiteren wird dann berichtet, wie solche Betrügereien auffallen.
Aber zugegebenermaßen war diese Masche einer der ersten Einfälle, die ich zu eben jenem Gesetz hatte und siehe da, ich war nicht der Einzige, mit dem kleinen Unterschied, dass ich lieber bei meinen Leisten geblieben bin und diejenigen, die nun entdeckt wurden, immer noch vertreten könnte.

1 Comments:

At 12:19 PM, Blogger Werner Siebers said...

Die Überschrift kann ich aus eigener Anschauung ausdrücklich bestätigen!

 

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