Freitag, Februar 17, 2006

Hinterhältige Eierattacken

WENDEBURG. Als Elisabeth und Hans-Georg Schöner am Sonntag gegen 17 Uhr heimkamen, bot sich ihnen kein schöner Anblick: Zerplatzte Eier beschmutzten die Fassade ihres Hauses im Specken. Zum wiederholten Mal.

"Seit etwa vier Wochen geht das so. Es war bereits das fünfte oder sechste Mal, dass Eier gegen unser Haus geworfen wurden", berichtet Elisabeth Schöner. "Man sitzt in der Stube, und plötzlich klatscht es ans Fenster." Da die Werfer jedoch oft daneben zielten, zerplatzten die Eier auch an der Fassade. "Dann ist es schwierig, die klebrige Masse zu beseitigen. Man muss sie erst einmal einweichen."

Quelle: www.newsclick.de

Grundsätzlich kennen wir das doch sonst als Angriffe auf bekannte Persönlichkeiten. Es stellt sich also die Frage, was durch die hier vorliegenden Eierattacken gesagt werden soll. Oder ist es bloß ein neuer Sport wie Gotcha? Wollen wir hoffen, dass die Täter zur Vernunft kommen und den Betroffenen wieder ihre eierlose Ruhe gönnen.

Ungläubiger Mandant

Mein Mandant konnte es nicht glauben!

Er wurde aus der JVA in Handschellen vorgeführt und verließ als freier Mann den Gerichtssaal.
Er war angeklagt wegen Raubes und mehreren Diebstählen, wobei er bereits eine Verurteilung wegen derselben Delikte zu Buche stehen hatte.

Im Rahmen der Hauptverhandlung, nachdem die Drogenproblematik erörtert wurde, stellte sich heraus, dass das Gericht die Auffassung teilte, dass der Mandant dringendst in Therapie müsse. Allerdings bestand das Problem, dass im vorangegangenen Urteil eine Zurückstellungsfähigkeit nicht festgestellt wurde.

Konsequenterweise hat das Gericht das vorangegangene Urteil einbezogen und dann die Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren ausgesprochen. Es gab sozusagen Bewährung auf Bewaährung. Es wurde nämlich mit § 57 JGG gearbeitet. D.h., wenn der Mandant seine Therapie innerhalb von sechs Monaten begonnen hat und sich Fortschritte abzeichnen, dann wird die Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt.

Der Mandant konnte sein Glück nicht fassen. Als ich ihn fragte, ob ich ihn irgendwo hinfahren solle, fragte er mehrfach ungläubig nach, bis die Richterin anbot, sich ihre Entscheidung nochmal zu überlegen, da wollte er plötzlich mit mir kommen.

Bleibt zu hoffen, dass sich der Mandant nunmehr tatsächlich bewährt.

Positiv hervorzuheben ist, dass sowohl Gericht als auch Staatsanwaltschaft eine große Bereitschaft des Entgegenkommens gezeigt haben.

Man kann sich nur wünschen, dass mehr Gerichte einen solch löblichen Weg einschlagen, um den Anforderungen an das Jugenstrafrecht gerecht zu werden.

Dienstag, Februar 14, 2006

Gemeinsam sind sie stark

Was könnte passender sein, als eine Hauptverhandlung gegen ein Ehepaar am Valentinstag anzuberaumen...

Ein Ehepaar, dass offenbar in Geldnöten war, entschloss sich, ein Auto zu kaufen. Nicht etwa, um es tatsächlich zu gebrauchen, sondern, wie es sich in der heutigen Hauptverhandlung ergab, um es im Anschluss an den Kauf weiterzuveräußern.

Das Gericht stellte fest, dass der Ehemann die Frau lediglich als aktives Objekt benutzt habe. Die Ehefrau beantragte einen neuen Fahrzeugbrief, damit das Fahrzeug weiterveräußert werden konnte.

Dies tat sie, wie könnte es passender sein, aus Liebe. Und das am Valentinstag...

Wie die Liebesgeschichte weitergeht... Warten wir die nächste Hauptverhandlung ab, die hoffentlich -zumindest für die Ehefrau- ergibt, dass die Liebe fortbestand.

Montag, Februar 13, 2006

Aller Anfang ist schwer...

Dies ist mein erster Post in meinem ersten Blog.

Viele Kollegen haben bereits ihren eigenen Blog auf dem sie in regelmäßigen Abständen ihre Erlebnisse und interessante Neuigkeiten posten.

Ich werde versuchen, dies auch für meinen Berufsalltag zu realisieren.

Für den Titel meines Blogs habe ich einen Begriff gewählt, der Verbindungen zu meinem Berufsalltag hat.

Allerdings sehe ich es eher als meine vordringliche Aufgabe, meinen Mandanten das Tragen der oben bezeichneten Hilfsmittel des körperlichen Zwangs zu ersparen.